Unsere Leistungen

Nur die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Reinigungs- und Wartungsintervalle für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen garantieren einen störungsfreien Betrieb.

Ab einer gewissen Schlamm-/ Ölschichtdicke müssen Abscheideranlagen komplett entsorgt und gereinigt werden. So werden auch Anlagenteile (z.B. Schwimmer, Koaleszenzmatten, etc.) die im Betriebswasserstand teilweise oder vollständig verdeckt sind, zugänglich gemacht professionell gereinigt und geprüft.